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Online-, Medien- und Datenschutzrecht: Urteile im Mai 2015

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An dieser Stelle möchten wir Ihnen die neuesten Urteile zu dem Thema Online-, Medien- und Datenschutzrecht vorstellen. Erfahren Sie mehr über folgende Urteile:

Ghostwriter zur Geheimhaltung verpflichtet (Fall Kohl) +++ Kein Unterlassungsanspruch bei einmaligem Verstoß gegen Datenschutzgesetz +++ Auch "Kleinanbieter" müssen Impressumpflicht beachten +++ Fehlgeschlagener Gebrauchtwagenverkauf über eBay mit Zahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung" +++ Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten in elektronischem Arbeitszeiterfassungssystem +++ Anforderungen an Behördenauskunft aus elektronisch geführter Akte +++ Keine Prüfungspflichten eines Hotelbewertungsportals

Online-, Medien- und Datenschutzrecht: Urteile im Mai 2015

Ghostwriter zur Geheimhaltung verpflichtet (Fall Kohl)

Bei einem Auftragsverhältnis zwischen dem Namensgeber einer Autobiografie und dem beauftragten Ghostwriter besteht auch ohne ausdrückliche Autorisierungsvereinbarung eine Geheimhaltungsverpflichtung des Ghostwriters hinsichtlich der ihm im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten Informationen und Einschätzungen.

In dem vom Landgericht Köln entschiedenen Fall hatte Altbundeskanzler Kohl erfolgreich gegen den Ghostwriter seiner mehrbändigen Autobiografie geklagt, der Gesprächsaufzeichnungen ohne seine Einwilligung veröffentlicht bzw. weitere Veröffentlichungen angekündigt hatte.

Hinweis: Der Fall zeigt, dass ausdrückliche Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten eines Ghostwriters hinsichtlich der ihm erteilten Informationen durchaus zweckmäßig und streitverhindernd sein können.

Urteil des LG Köln vom 13.11.2014
14 O 315/14
GRUR-RR 2015, 126

Kein Unterlassungsanspruch bei einmaligem Verstoß gegen Datenschutzgesetz

Anders als bei einer wettbewerbswidrigen Weitergabe personenbezogener Daten besteht bei einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften aus einem einmaligen Anlass keine Wiederholungsgefahr. Der Person, die eine einmalige unzulässige Datenweitergabe beanstandet, steht daher kein Unterlassungsanspruch zu.

In dem konkreten Fall ging es um die Weitergabe personenbezogener Daten eines Unfallgeschädigten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der Abwicklung eines Verkehrsunfalls zur Prüfung eines eingereichten Schadensgutachtens durch einen anderen Sachverständigen.

Urteil des OLG Oldenburg vom 23.12.2014
13 U 66/14
jurisPR-ITR 5/2015 Anm. 3
ZD 2015, 130

Auch "Kleinanbieter" müssen Impressumpflicht beachten

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (Telemediengesetz) muss die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung (Impressum) eines gewerblichen Internetanbieters u.a. Angaben enthalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Eine strafbewehrte Abmahnung ist insoweit jedoch dann nicht veranlasst, wenn es sich um einen Bagatellverstoß im Sinne des § 3 UWG handelt.

Das Landgericht Essen stellt allerdings hohe Anforderungen an einen Bagatellverstoß. So soll auch der Betrieb einer veralteten, unvollständigen Internetseite, auf der nur eine einzige Ferienwohnung zur Vermietung beworben wird und die lediglich eine Kontaktaufnahmemöglichkeit, nicht aber den unmittelbaren Abschluss eines Mietvertrags ermöglicht, keinen Bagatellverstoß i.S.d. § 3 Abs. 2 UWG darstellen, da auch in diesem Fall eine spürbare Auswirkung auf den Wettbewerb vorliegt.

Hinweis: Die Entscheidung zeigt, dass auch Gewerbetreibende, die im Internet nur in geringem Umfang geschäftsmäßig Waren oder Dienste anbieten, die gesetzliche Impressumpflicht genau befolgen sollten.

Urteil des LG Essen vom 13.11.2014
4 O 97/14
K&R 2015, 275

Fehlgeschlagener Gebrauchtwagenverkauf über eBay mit Zahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung"

Wurde bei einem Gebrauchtwagenverkauf über eBay die Zahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung" vereinbart, kann der Käufer darauf bestehen, dass ihm bei der Bezahlung das Kfz samt aller zugehörigen Papiere Zug-um-Zug übergeben wird. Online-, Medien- und Datenschutzrecht: Urteile im Mai 2015: Fehlgeschlagener Autokauf auf ebay

Teilt der Verkäufer vor dem Übergabetermin mit, dass ihm die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) nicht möglich ist, da er zuerst den Kaufpreis benötigt, um das Fahrzeug bei der Bank abzulösen, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Verkäufer Schadensersatz hinsichtlich seiner Aufwendungen und ggf. eines Mehrpreises bei der Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs zu verlangen.

Urteil des AG Clausthal-Zellerfeld vom 25.11.2014
4 C 152/14
JurPC Web-Dok. 40/2015

Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten in elektronischem Arbeitszeiterfassungssystem

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, wenn er im Rahmen eines Datenbanksystems zur Arbeitszeiterfassung auch den jeweiligen Bearbeiter und das letzte Änderungsdatum speichert. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, Fehleingaben, die zu erheblichen Schäden bei den Nutzern der Datenbank führen können, nachzuverfolgen. Die entsprechenden Angaben dürfen daher zum Nachweis eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers und zur Begründung einer Kündigung verwertet werden.

Ergibt die Auswertung der Datenbank, dass ein Mitarbeiter darin seine Arbeitszeiten in erheblichem Umfang zu seinen Gunsten manipuliert hat, kann dies eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

Urteil des LAG Köln vom 29.09.2014
2 Sa 181/14
NZA-RR 2015, 128

Behördenauskunft aus elektronisch geführter Akte

Behörden sind nach § 99 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einer aktuellen Entscheidung im Einzelnen dargelegt, wie bei der Führung einer elektronischen Akte zu verfahren ist:

Die Behörde ist in diesem Fall zur Übermittlung der elektronischen Dokumente verpflichtet. Die Vorlage einer sogenannten "PDF-Akte" in ausgedruckter Form genügt dem nicht. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.

Einfach eingescannte Unterlagen haben den Wert einer - unzureichenden - einfachen Kopie, da eine Kopie zwar den Anschein erweckt, Abbild des Originals zu sein, ihre inhaltliche Unverfälschtheit aber nicht feststeht.

Kopien können manipuliert oder in anderer Form elektronisch erzeugt worden sein. Daher sind bereits an den Einscannvorgang mittels eines zertifizierten Scanners hohe Anforderungen zu stellen. Ferner bedarf es einer qualifizierten Signatur des eingescannten Dokuments durch die scannende Person dahingehend, dass der jeweilige Scan mit dem Original übereinstimmt.

Urteil des VG Wiesbaden vom 20.01.2015
6 K 1567/14.WI
DuD 2015, 262

Keine Prüfungspflichten eines Hotelbewertungsportals

Online-, Medien- und Datenschutzrecht: Urteile im Mai 2015 Schlechte HotelbewertungDer Inhaber eines Hotels verlangte vom Betreiber eines Online-Reisebüros sowie eines damit verknüpften Hotelbewertungsportals Unterlassung einer unwahren, geschäftsschädigenden Bewertung eines Verbrauchers mit dem Inhalt "Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gab's Bettwanzen".

Die Klage des Hotelbetreibers scheiterte in allen Instanzen. Auch der Bundesgerichtshof kam schließlich zu dem Ergebnis, dass dem Betreiber eines Bewertungsportals keine Prüfungspflichten für Fremdbewertungen auferlegt werden dürfen, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Nutzerbewertungen ist ihm nicht zumutbar.

Eine Haftung auf Unterlassung besteht in einem solchen Fall erst, wenn der Betreiber eines Internetportals Kenntnis von einer klaren Rechtsverletzung erlangt und sie gleichwohl nicht beseitigt. Dieser Pflicht war das Bewertungsportal im konkreten Fall jedoch umgehend nachgekommen. Somit lag kein Rechtsverstoß vor, der eine Abmahnung und Unterlassungsklage gerechtfertigt hätte.

Urteil des BGH vom 19.03.2015
I ZR 94/13
Pressemitteilung des BGH


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