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Online- und Medienrecht: Urteile im Juni 2015

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An dieser Stelle möchten wir Ihnen die neuesten Urteile zu dem Thema Online- und Medienrecht vorstellen. Erfahren Sie mehr über folgende Urteile:

Wettbewerbswidrige Feedback-Anfrage per E-Mail +++ Fortbestehende Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Fotos über URL +++ Negative Äußerung über Internet-Montageanleitung von Meinungsfreiheit gedeckt +++ Schutz vor negativen Blogs in sozialen Netzwerken +++ Weitgehende Maßnahmen nach abgegebener Unterlassungserklärung +++ Adword-Werbung: Unter auflösender Bedingung abgegebene Unterlassungserklärung unzureichend +++ Keine Abschaltung einer Facebook-Fanpage wegen Datenschutzverstößen von Facebook

Online- und Medienrecht: Urteile im Juni 2015

Wettbewerbswidrige Feedback-Anfrage per E-Mail

Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails stellen nach ständiger Rechtsprechung eine erhebliche, im Ergebnis nicht hinnehmbare Belästigung des Empfängers dar. Der Empfänger muss Arbeitszeit aufwenden, um unerwünschte Werbe-E-Mails auszusortieren. Die Vorgehensweise des Werbenden beeinträchtigt die negative Informationsfreiheit des Empfängers und stört den Geschäftsbetrieb.

Eine sogenannte Feedback-Anfrage nach Erwerb eines Produkts, mit der u.a. die Kundenzufriedenheit abgefragt wird, ist laut Amtsgericht Düsseldorf einer unzulässigen E-Mail-Werbung gleichzustellen. Dem gewerblichen Empfänger steht daher ein Unterlassungsanspruch wegen Eingriffs in den "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" sowie wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu.

Urteil des AG Düsseldorf vom 27.10.2014
20 C 6875/14
CR 2014, 816
jurisPR-ITR 7/2015 Anm. 5

Fortbestehende Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Fotos über URL

Der Betreiber eines Internetdienstes hatte sich in einer Unterlassungserklärung strafbewehrt verpflichtet, ein bestimmtes Lichtbild nicht mehr öffentlich im Internet zum Abruf bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Obwohl er daraufhin den entsprechenden Direktlink gelöscht hatte, wurde er von dem Urheberrechtsinhaber auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe in Anspruch genommen, weil das Bild weiterhin durch Eingabe einer bestimmten URL (Internetpfad) aufgefunden werden konnte. Online- und Medienrecht: Urteile im Juni 2015

Das Amtsgericht Hannover hielt die Zahlungsklage über circa 3.000 Euro, mit der neben der Vertragsstrafe eine Nutzungsgebühr und die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt wurden, für begründet. Den Einwand des beklagten Unternehmers, das Foto sei nur durch die umständliche Eingabe einer URL, die aus einer 18-stelligen Buchstaben- und Zahlenkombination bestehe, aufrufbar, ließ das Gericht nicht gelten. Es bejahte eine fortbestehende öffentliche Zugänglichmachung, da sämtliche Internetnutzer, die den entsprechenden Pfad auf ihrem PC gespeichert haben, weiterhin problemlos auf das Lichtbild zugreifen können. Ob durch diesen Abruf der ursprünglich angestrebte Werbeeffekt noch erreichbar war, spielte für die Verwirkung der Vertragsstrafe keine Rolle.

Urteil des AG Hannover vom 26.02.2015
522 C 9466/14
JurPC Web-Dok. 76/2015

Negative Äußerung über Internet-Montageanleitung von Meinungsfreiheit gedeckt

Verbraucherkommentare zu Produkten in Bewertungsportalen oder einschlägigen Blogs rufen regelmäßig die betroffenen Unternehmen auf den Plan, die derartige - aus ihrer Sicht rufschädigende - Äußerungen notfalls gerichtlich untersagen lassen wollen. Dabei ist meist die Frage entscheidend, ob die Äußerung als Tatsachenbehauptung oder zulässige Meinungsäußerung zu werten ist. Bei der Beurteilung kommt es stets auf den Zusammenhang an.

Die Äußerung eines Verbrauchers, der eine im Internet zu findende Montageanleitung für falsch hält, ist nach Meinung des Oberlandesgerichts München als Meinungsäußerung einzuordnen, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt wird.

Beschluss des OLG München vom 12.02.2015
27 U 3365/14
JurPC Web-Dok. 68/2015

Schutz vor negativen Blogs in sozialen Netzwerken

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass ein Hostprovider, der einen sogenannten Mikrobloggingdienst betreibt, verpflichtet werden kann, es zu unterlassen, diskreditierende Äußerungen eines Blogteilnehmers über sein Internetportal zu verbreiten.

Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Informationsportalen setzt ein derartiger Unterlassungsanspruch jedoch voraus, dass das von der negativen Äußerung betroffene Unternehmen den Blogbetreiber auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt der eingestellten Nachricht ausdrücklich hingewiesen hat und dieser trotz des eindeutigen Rechtsverstoßes untätig geblieben ist.

Urteil des OLG Dresden vom 01.04.2015
4 U 1296/14
Pressemitteilung des OLG Dresden

Weitgehende Maßnahmen nach abgegebener Unterlassungserklärung

Online- und Medienrecht: Urteile im Juni 2015Hat sich der Betreiber einer Internetseite in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt nicht mehr zu veröffentlichen, genügt es nicht, wenn er die beanstandeten Inhalte von seiner Seite löscht. Er muss vielmehr darüber hinaus aktiv werden und wenigstens bei Google als gängigste Suchmaschine überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine abrufbar sind.

Erst nach Löschung aus dem Google Cache (Puffer-Speicher) ist weitgehend sichergestellt, dass die betroffenen Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Unterlässt der Verpflichtete diese Maßnahme, hat er die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der in der Unterlassungserklärung bezeichnete Inhalt weiterhin über eine Suchmaschine angezeigt wird.

Urteil des OLG Celle vom 29.01.2015
13 U 58/14
WRP 2015, 475-477 (Leitsatz und Gründe)
K&R 2015, 331

Adword-Werbung: Unter auflösender Bedingung abgegebene Unterlassungserklärung unzureichend

Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sogenannte Adword-Werbung im Rahmen der Suchmaschine Google ist häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten. Die Gerichte bewerten diese Art der Werbung zum Teil recht unterschiedlich. In Anbetracht dessen wollte der Betreiber einer Internet-Partnervermittlung der Abmahnung wegen der Benutzung der Gemeinschaftsmarke PARSHIP eines führenden Portals zur Partnersuche nicht bedingungslos Folge leisten. Er behauptete sogar, das Keyword sei möglicherweise von Google als passender Suchbegriff hinzugefügt worden.

Das wegen der Markenrechtsverletzung in Anspruch genommene Unternehmen gab danach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die "unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig" stand.

Das Oberlandesgericht Hamburg hielt diese Unterlassungserklärung jedoch nicht für geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Dies wurde u.a. damit begründet, dass die Erklärung hinsichtlich des Begriffs "höchstrichterliche Rechtsprechung" zu unbestimmt war, weil sie offenlässt, welche Rechtsprechung damit gemeint ist: die des BGH oder die des EuGH.

Urteil des OLG Hamburg vom 22.01.2015
5 U 271/11
GRURPrax 2015, 86
MarkenR 2015, 222

Keine Abschaltung einer Facebook-Fanpage wegen Datenschutzverstößen von Facebook

Facebook-Fanpages werden zunehmend von Unternehmen genutzt, die so auf direktem Wege mit ihren Kunden kommunizieren wollen. Für die Nutzer besteht dadurch die Möglichkeit, Nachrichten auf der Pinnwand der jeweiligen Seite zu posten oder Kommentare zu hinterlassen.

Online- und Medienrecht: Urteile im Juni 2015: Facebook-Fanpage

Online- und Medienrecht: Urteile im Juni 2015

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein kann einem Unternehmen der Betrieb der Fanpage von der zuständigen Datenschutzbehörde nicht alleine mit der Begründung untersagt werden, Facebook verstoße insbesondere durch die unbefugte Erstellung von Nutzungsprofilen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern der Seite datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, da er keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung hat.

Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 04.09.2014
4 LB 20/13
K&R 2014, 831


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