Quantcast
Channel: Medienrecht – unternehmer.de | Tipps für KMU & Startup
Viewing all articles
Browse latest Browse all 18

Online-, Datenschutz- und Medienrecht: Urteile im Januar 2016

$
0
0

Online-, Datenschutz- und Medienrecht: Urteile im Januar 2016

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die neuesten Urteile zu den Themen Online-, Datenschutz- und Medienrecht vorstellen. Erfahren Sie mehr über folgende Urteile:

Missbrauch telefonischer Anfragen zur Zufriedenheit zu Werbezwecken ++ Unzureichende Bevorratung von in Onlineshop angebotenen E-Bikes ++ Internet-Domain bei Steuerschulden pfändbar ++ Auswertung des elektronischen Kalenders eines Arbeitnehmers bei Arbeitszeitbetrug ++ Firmen-Domains zum Verwechseln ähnlich ++ Ausländische Gesellschaft muss Datenschutzrecht beachten ++ Unpräzise Geltendmachung von Filesharing-Ansprüchen im Mahnbescheidsantrag ++ Vertragsbindung aus eBay-Auktion trotz "fehlender Seriosität" des Höchstbietenden

Missbrauch telefonischer Anfragen zur Zufriedenheit zu Werbezwecken

Befragt ein Verlag Kunden telefonisch zur Qualität der Zustellung von abonnierten Zeitschriften und versuchen die Mitarbeiter des Callcenters dabei gleichzeitig, von den Angerufenen die Zustimmung zu weiterer Werbung per Telefon, SMS und E-Mail zu erhalten, stellt die Verwendung der Kundentelefonnummern einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die deswegen gegen den Axel Springer Verlag erlassene behördliche Untersagungsverfügung.

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015
OVG 12 N 71.14
K&R 2015, 678
DuD 2015, 768

Unzureichende Bevorratung von in Onlineshop angebotenen E-Bikes

Nach ständiger Rechtsprechung ist Werbung grundsätzlich als irreführend und damit wettbewerbswidrig anzusehen, wenn die beworbenen Waren entgegen der Erwartung des Kunden zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sind. Dies gilt auch für Angebote über das Internet.

Daher handelt ein Internethändler wettbewerbswidrig, wenn er in seinem Onlineshop Elektrofahrräder mit dem Hinweis "nur noch wenige Exemplare auf Lager, Lieferzeit ca. 2-4 Werktage" anbietet und sich bei einem Testkauf herausstellt, dass in der bestellten - durchaus gängigen - Rahmengröße bereits seit Wochen kein einziges E-Bike mehr verfügbar ist.

Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015
4 U 69/15
WRP 2015, 1383
K&R 2015, 747

Internet-Domain bei Steuerschulden pfändbar

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden die Ansprüche des Steuerpflichtigen aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Rechten des Unternehmers aus dem Domainvertrag um pfändbare Vermögensrechte im Sinne der abgabenrechtlichen Pfändungsvorschriften.

Gegenstand der Pfändung ist dabei nicht die Internet-Domain als solche, die nur eine technische Adresse im Internet darstellt, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Domaininhaber gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustehen.

Urteil des FG Münster vom 16.09.2015
7 K 781/14 AO
Pressemitteilung des FG Münster

Auswertung des elektronischen Kalenders eines Arbeitnehmers bei Arbeitszeitbetrug

Trägt ein Arbeitnehmer im Voraus eine ganztägige Dienstreise in das elektronische Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers ein und verbringt er den Arbeitstag tatsächlich überwiegend mit einer privaten Hilfeleistung bei einer Sportveranstaltung, liegt ein Arbeitszeitbetrug vor, der grundsätzlich zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen kann.

Der vom Landesarbeitsgericht entschiedene Fall wies das besondere Problem auf, dass der Arbeitgeber von der Verfehlung erst durch Einsicht in den vom Arbeitnehmer als "privat" gekennzeichneten Eintrag erfahren hatte. Es stellte sich somit die Frage der Verwertbarkeit dieser Erkenntnisse im Kündigungsschutzverfahren.

Eine in Anwesenheit des Arbeitnehmers durchgeführte Kontrolle des Kalenders hielt das Gericht insofern für unproblematisch, da dies das mildere Mittel zur Aufklärung eines Arbeitszeitbetrugs darstellt. Aber auch bei einer unverhältnismäßigen Kontrolle von als privat markierten Einträgen kann sich die Verwertbarkeit des ermittelten Sachverhalts nach einer Güterabwägung als zulässig erweisen.

Das Gericht folgte hier der allgemeinen Tendenz in der Rechtsprechung, bei Vermögensdelikten die Interessen des Arbeitgebers als höher zu bewerten und ließ die vom Arbeitgeber vorgelegten Beweise zu.

Urteil des LAG Mainz vom 25.11.2014
8 Sa 363/14
DuD 2015, 700
ArbR 2015, 326

Firmen-Domains zum Verwechseln ähnlich

Online-, Datenschutz- und Medienrecht: Urteile im Januar 2016Ein Unternehmen kann von einem anderen, das am selben Ort in derselben Branche tätig ist und sich in der Firmierung nur durch die Voranstellung des Vornamens des Inhabers unterscheidet, nicht verlangen, dass der Konkurrent eine gleichnamige Domain mit lediglich anderer Top-Level-Domain ("xyz.com" statt "xyz.de") einrichtet.

Nimmt der Inhaber einer Domain E-Mails entgegen, die ihm aufgrund einer Verwechselung der Domain durch den Absender zugehen, ist darin kein wettbewerbswidriges Abfangen von E-Mails zu sehen.

Urteil LG Bochum vom 31.08.2015
I-12 O 190/14
JurPC Web-Dok. 162/2015

Ausländische Gesellschaft muss Datenschutzrecht beachten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats auf eine ausländische Gesellschaft angewendet werden kann, die in diesem Staat mittels einer festen Einrichtung eine tatsächliche und effektive Tätigkeit ausübt. Dies kann beispielsweise eine Niederlassung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sein.

An die personelle Ausstattung der Niederlassung stellen die Europarichter keine hohen Anforderungen. So kann das Vorhandensein eines einzigen Vertreters unter Umständen genügen, wenn dieser mit einem ausreichenden Grad an Beständigkeit für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen im fraglichen Mitgliedstaat tätig ist.

Urteil des EuGH vom 01.10.2015
C-230/14
Pressemitteilung des EuGH

Unpräzise Geltendmachung von Filesharing-Ansprüchen im Mahnbescheidsantrag

Zur Unterbrechung der Verjährung genügt es, wenn der Mahnbescheidsantrag noch vor Verjährungsantritt bei Gericht eingereicht und der Mahnbescheid dem Schuldner "demnächst" durch das Gericht zugestellt wird. Voraussetzung für die Verjährungshemmung ist jedoch u.a., dass der geltend gemachte Anspruch hinreichend individualisiert wird.

Daran fehlt es für das Amtsgericht Koblenz, wenn bei der Geltendmachung von Filesharing-Ansprüchen die Tatzeit der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung im Mahnbescheid nicht angegeben wird. Eine Präzisierung der Ansprüche nach Ablauf der dreijährigen Verjährungspflicht ist dann nicht mehr möglich.

Urteil des AG Koblenz vom 25.02.2015
142 C 486/14
JurPC Web-Dok. 160/2015

Vertragsbindung aus eBay-Auktion trotz "fehlender Seriosität" des Höchstbietenden

Online-, Datenschutz- und Medienrecht: Urteile im Januar 2016Sobald bei einer eBay-Auktion auf ein Angebot geboten wurde, darf der Anbieter dieses nach den eBay-AGB nur noch ändern oder die Auktion ganz abbrechen, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist (z.B. bei Untergang oder Beschädigung der Sache). Wird ein Angebot ohne gesetzliche Berechtigung geändert oder beendet, kommt bei Auktionsende ein Vertrag mit dem Höchstbietenden und dem Inhalt des ursprünglichen Angebots zustande.

Ein gewerblicher Anbieter hatte auf eBay einen Jugendstil-Gussheizkörper zu einem Startpreis von 1 Euro angeboten. Nachdem nur ein Gebot über 112 Euro abgegeben worden war, brach er die Auktion ab. Der Höchstbietende machte geltend, er hätte den Heizkörper für 4.000 Euro weiterverkaufen können, und nahm den Anbieter in Höhe der Differenz zu seinem Gebot auf Schadensersatz in Anspruch.

Später machte der Anbieter geltend, der Käufer habe in der Vergangenheit selbst 370 Auktionen vorzeitig abgebrochen und sei deshalb als unzuverlässig anzusehen. Da er deshalb nach den eBay-AGB dessen Gebot folgenlos hätte streichen dürfen, schulde er auch keinen Schadensersatz.

Dem folgte der Bundesgerichtshof nicht. Zum einen rechtfertigte das frühere Verhalten des Höchstbietenden nicht den Schluss, dieser werde seiner Zahlungsverpflichtung aus der Auktion nicht nachkommen. Zum anderen können derartige Einwände hinsichtlich der fehlenden Seriosität eines Bieters nicht nachträglich vorgebracht werden.

Ansonsten würde jedes Auktionsangebot unter dem Vorbehalt eines in (ungewisser) Zukunft zu benennenden objektiven Lösungsgrundes stehen und ein reibungsloses Funktionieren von Internetauktionen in nicht hinnehmbarer Weise infrage stellen.

Urteil des BGH vom 23.09.2015
VIII ZR 284/14
jurisPR-BGHZivilR 19/2015 Anm. 1
MDR 2015, 1282


Viewing all articles
Browse latest Browse all 18

Latest Images





Latest Images