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Die neuesten Urteile im April: Online- und Medienrecht

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An dieser Stelle möchten wir Ihnen die neuesten Urteile zum Thema Online- und Medienrecht vorstellen.

Erfahren Sie mehr über folgende Urteile: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetvideo +++ Strafbarkeit sogenannter Abo-Fallen +++ Händler haftet für wettbewerbswidrige Preisangaben durch Preissuchmaschine +++ Unwirksame Einwilligung in SMS-Werbung +++ Streitwert bei Filesharing eines aktuellen Musikalbums +++ eBay haftet nicht für Markenrechtsverletzung +++ Werbeanrufe trotz lockerer EU-Regeln unzulässig +++ Gericht stoppt bayerisches LKA

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetvideo

Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Veröffentlichung eines Videos im Internet liegt nicht bereits dann vor, wenn ein Kraftfahrzeugkennzeichen zu sehen ist, die in dem abgebildeten Fahrzeug sitzende Person in dem Video jedoch nicht erkennbar ist.

Urteil des AG Kerpen vom 25.11.2010
102 C 108/10
JurPC Web-Dok. 4/2011

Strafbarkeit sogenannter Abo-Fallen

Immer wieder versuchen unseriöse Internetanbieter, Kunden mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen (z.B. Horoskope, Mitfahrgelegenheiten, Programmdownloads etc.) in die sogenannte Abo-Falle zu locken und die Leistungen dann nachträglich mit zum Teil völlig überhöhten Gebühren in Rechnung zu stellen. Dabei ist die Grenze zu einem strafbaren Verhalten schnell überschritten. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass das planmäßig und geschäftlich betriebene Anbieten sogenannter Abonnement-Fallen im Internet, bei denen die Verbraucher über den tatsächlichen Preis des Angebots getäuscht werden, als gewerbsmäßiger Betrug strafbar ist.

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2010
1 Ws 29/09
K&R 2011, 205
CR 2011, 190

Händler haftet für wettbewerbswidrige Preisangaben durch Preissuchmaschine

Ein Internethändler haftet selbst für Verstöße einer Preissuchmaschine gegen die Preisangabenverordnung und das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und dieser die Preisangaben unverändert auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Zu einer korrekten Mitteilung der Preisinformationen gehört auch die Angabe der anfallenden Versandkosten.

Urteil des BGH vom 18.03.2010
I ZR 16/08
DB 2010, 2500

Unwirksame Einwilligung in SMS-Werbung

Eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten, E-Mail oder SMS wegen unzumutbarer Belästigung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist verboten, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Der Empfänger muss einer Werbung per E-Mail oder SMS zuvor in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Dabei darf die Einwilligung in elektronische Werbung laut EU-Recht nicht in Textpassagen eingebunden sein, die auch andere Erklärungen oder Hinweise enthalten.

Dementsprechend erklärte das Landgericht Hamburg eine Einwilligungserklärung auf einer Internetseite des Verlags Gruner & Jahr für unwirksam, bei der Verbraucher an einem Gewinnspiel überhaupt nur teilnehmen konnten, wenn neben den Teilnahmebedingungen auch ein “Hinweis zur Datennutzung” mit einem Häkchen bestätigt wurde. Der Hinweis war nur über einen Link erreichbar und enthielt die Information, dass Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch von Partnerunternehmen zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

Urteil des LG Hamburg vom 10.08.2010
312 O 25/10
Pressemitteilung des LG Hamburg

Streitwert bei Filesharing eines aktuellen Musikalbums

Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Bei einem Urheberrechtsverstoß durch Teilnahme am Filesharing von Musik- und Videodateien kommt es bei der Bestimmung des Streitwertes insbesondere darauf an, ob es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelt. Zudem sind der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden einzubeziehen.

Der Streitwertbestimmung darf jedoch keine abschreckende oder gar sanktionierende Bedeutung beigemessen werden. Sie hat sich daher allein an dem Wertinteresse des Urheberrechtsinhabers und an der Intensität der Rechtsverletzung zu orientieren. Nach diesen Grundsätzen ist bei einem zum Download bereitgestellten Musikalbum, bei dem wegen seiner Aktualität mit relativ hohen Download-Zahlen zu rechnen ist, von einem Streitwert von 2.000 Euro auszugehen.

Urteil des AG Elmshorn vom 19.01.2011
49 C 57/10
JurPC Web-Dok. 24/2011

eBay haftet nicht für Markenrechtsverletzung

Internetanbieter wollen oftmals die Zugriffszahlen auf ihre Angebote dadurch erhöhen, dass sie in die Produktbeschreibung Namen von bekannten Anbietern einfließen lassen, obwohl die angebotenen Artikel von anderen, weniger bekannten Herstellern stammen. Die Markeninhaber versuchen in solchen Fällen meist vergeblich, nicht nur den Anbieter, sondern auch den Betreiber des beteiligten Internetmarktplatzes wegen der Rechtsverletzung in Anspruch zu nehmen.

Der Betreiber der Internetplattform eBay ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer Kontrolle dahingehend zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte mit Formulierungen wie “ähnlich” oder “wie” angeboten werden.

Urteil des BGH vom 22.07.2010
I ZR 139/08
GRUR 2011, 152
K&R 2011, 117

Werbeanrufe trotz lockerer EU-Regeln unzulässig

Wird ein Unternehmen wegen unaufgeforderter und damit unzulässiger Werbeanrufe oder Werbe-E-Mails von Verbrauchern auf Unterlassung in Anspruch genommen, kann es sich nicht darauf berufen, dass die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar seien.

In der Tat geht das deutsche Recht damit, dass es unaufgeforderte Werbeanrufe stets als unzumutbare Belästigung und damit als unlauter einstuft, über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Union hinaus. Durch eine sogenannte Öffnungsklausel ist der deutsche Gesetzgeber aber berechtigt, Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigem ausdrücklichem Einverständnis abhängig zu machen (sog. “Opt in-Verfahren“).

Urteil des BGH vom 10.02.2011
I ZR 164/09
BGH online

Gericht stoppt bayerisches LKA

Das bayerische Landeskriminalamt erlitt vor dem Landgericht Landshut wegen einer unzulässigen Online-Durchsuchung eine empfindliche Niederlage. Nach der Entscheidung rechtfertigt eine richterliche Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nicht den Einsatz eines Trojaner-Programms, das auf dem Computer der observierten Person alle 30 Sekunden unbemerkt einen Screenshot des Browser-Inhalts anfertigt und diesen unbemerkt an die Ermittlungsbehörden sendet.

Beschluss des LG Landshut vom 20.01.2011
4 Qs 346/10
jurisPR-ITR 3/2011, Anm. 3

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